Tarifwerke für die Kirchenzeitung (GKPM) beschlossen
Die Bistums-KODA Mainz hat auf der 185. Sitzung die Anwendung folgender Tarifwerke bei der Gesellschaft für kirchliche Publizistik Mainz mbH & Co. KG (GKPM) beschlossen:
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, Buchhaltung und Anzeigenabteilung findet der Tarifvertrag für den Groß- und Außenhandel für Verlage in Hessen (AGH) vom 01.01.1997 und die diesen ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträge in der jeweiligen Fassung Anwendung.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Redakteurinnen und Redakteure tätig sind, finden folgende Tarifverträge und die diese ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträge in der jeweiligen Fassung Anwendung:
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Manteltarifvertrag für Journalistinnen und Journalisten an Zeitschriften gültig ab 01.01.2010 Gehaltstarifvertrag für Redakteure und Redakteurinnen an Zeitschriften gültig ab 01.10.2013
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Tarifvertrag für die Altersversorgung für Redakteure und Redakteurinnen an Zeitschriften gültig ab 01.04.2013
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Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften gültig ab 01.04.2009
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Tarifvertrag für das Redaktionsvolontariat an Zeitschriften gültig ab 01.10.1990