-
Höhergruppierung der ReligionslehrerInnen i.K.
Ziel einer mitarbeiterseitigen Initiative war es, auch für die nach 2005 eingestellten Religions-lehrer*innen an staatlichen Schulen einen Aufstieg in die EG 14 zu ermöglichen.
Verständigt haben wir uns schließlich in der Bistums-KODA auf ein System analog zu Regelungen in den Ländern: Höhergruppierung bei Übernahme von zusätzlichen Aufgaben mit Beauftragung (z.B. AG-Leitung für religionspädagogische Arbeitsgemeinschaften; Ansprechperson für die EKHN bei ökumenischen Tagen der Religionspädagogik; Beauftragung für Tage der Religionspädagogik).
Das Dezernat Bildung hat die Verfahrensrichtlinie für die Höhergruppierung der ReligionslehrerInnen i. K. in die EG 14 erstellt, die die Zustimmung der KODA und der MAV der RL i.K. fand. Die ersten Höhergruppierungen sind daraufhin im August 2025 erfolgt.


