Anpassung der AVO Mainz an die neue Grundordnung

Es erfolgten redaktionelle Anpassungen in der Anlage 12 (Arbeitsbefreiung) und in der Anlage 17 (Anrechnung von Zeiten bei unmittelbarem Anschlussarbeitsverhältnis) der Arbeitsvertragsordnung (AVO) mit Blick auf die neue Grundordnung.

Inhaltlich geht es um…

· die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen und eheähnlichen Gemeinschaften mit der Ehe,

· redaktionelle Anpassungen an die neue Reihenfolge in der Grundordnung und

· die Streichung der Worte „im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ aufgrund des neuen Titels der Grundordnung.

(Beschlossen auf der 231. Sitzung am 02.04. 2025 / veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 6 vom 15.05.2925.)