KODA-Beschluss: Ordnung zum beruflichen Orientierungsjahr
Auf der 202. Sitzung am 23. Januar wurde ein Beschluss zur AVO Mainz als Anlage 22 gefasst - die „Ordnung zum beruflichen Orientierungsjahr für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten sowie Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten“. Veröffentlicht ist der Beschluss im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 6 vom 13. 05. 2019, S. 40-42.
Ziel dieser Maßnahme im Rahmen der Personalentwicklung ist die Reflexion der beruflichen Tätigkeit in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen der pastoralen Berufsgruppen. Dabei geht es um eine individuelle berufliche Standortbestimmung der Teilnehmenden, sowie die Förderung der Vergewisserung und/ oder Neuausrichtung des beruflichen Handelns.
Ein rechtlicher Anspruch auf das Angebot eines beruflichen Orientierungsjahres durch das Bistum Mainz besteht nicht.
Zur Entstehungsgeschichte
Zunächst startete das berufliche Orientierungsjahr im Jahr 2013 als Pilotprojekt für Gemeinde-referentinnen und Gemeindereferenten. Beteiligt waren die Bistümer Fulda, Mainz und Trier in Zusammenarbeit mit dem TPI. In der KODA war klar, dass bei einem dauerhaften Angebot ein KODA-Beschluss herbeigeführt werden müsse, weil im Bistum Mainz arbeitsrechtliche Tatbestände berührt werden (Eingriff in die Regelungen für Urlaub, Fortbildung und Exerzitien).
Im Jahr 2014 nahm eine Arbeitsgruppe der KODA sich des Themas an und im Januar dieses Jahres konnte der erarbeitete Entwurf in der KODA beschlossen werden.
Die Eckpunkte der Ordnung:
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Die Möglichkeit zur Teilnahme besteht nach dem Inkrafttreten der Ordnung auch für die Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten.
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Das berufliche Orientierungsjahr erstreckt sich über zwei Kalenderjahre und enthält verpflichtende Module.
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Für die Teilnahme an den Modulen wer-den die Teilnehmenden unter Fortzahlung der Vergütung von der dienstlichen Tätigkeit freigestellt.
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Die Ausschreibung erfolgt durch das Bistum, ebenso die Auswahl der Teilnehmenden.
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Es findet ein Anmelde-Verfahren zur Teilnahme statt (kein rechtlicher Anspruch) – die Fristen des Anmeldeverfahrens werden mit der Ausschreibung bekanntgegeben.
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Anmeldevoraussetzung ist ein mindestens 10-jähriger Dienst im Bistum Mainz.
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Es müssen die notwendigen Ansprüche auf Fortbildung und Exerzitien vorhanden sein.
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Die Teilnehmenden müssen für das Kalenderjahr, in dem die 6-wöchige Orientierungszeit stattfindet, eine private Unfallversicherung nachweisen.
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Für die Kurswochen und die Zwischenreflexion werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung vom Dienstgeber getragen – ebenso die Reisekosten.
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Während der 6-wöchigen Orientierungszeit erfolgt Lohnfortzahlung, alle anderen Kosten trägt der/die Teilnehmende.
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Beim Abbruch aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit oder Unfall) kann die Teilnahme für das nächste berufliche Orientierungsjahr beantragt werden.