Aktuelles
Beschlussfassung 'Regelung zum Sabbatical'
Die Bistums-KODA hat auf ihrer 227. Sitzung am 18. September, nach mehrjähriger Beschäftigung mit dem Thema, einen Beschluss zum Sabbatical gefasst. Der Beschluss ist als Anlage 24 der AVO Mainz (=Arbeitsvertragsordnung im Bistum Mainz) veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt 2024, Nr. 11 vom 15.10.2024, S. 119-121. Die Eckpunkte der neuen ‚Regelung zum Sabbatical‘ sind: · Die KODA-Reglung zum Sabbatical präzisiert eine Regelung zum Arbeitszeitkonto aus dem TVöD, der durch die AVO Mainz automatisch gilt (vgl. § 10, Abs. 6 TVöD VKA) · Der KODA-Beschluss formuliert einen Anspruch der Mitarbeitenden auf das Sabbatical – so kann ein Antrag auf Inansruchnahme des Sabbaticals vom jeweiligen Dienstgeber nur abgelehnt werden, wenn dem dringende dienstliche Gründe entgegenstehen (§ 1). · Der Anspruch auf Sabbatical besteht für alle Beschäftigten im Geltungsbereich der AVO Mainz. Bei Lehrkräften des Bistums ist auf den Schuljahres- oder Schulhalbjahresbeginn zu achten. · Geregelt wird außerdem, wie das Antragsverfahren aussieht, welche Fristen für die Beantragung gelten und was in der schriftlichen Vereinbarung zu regeln ist (§ 2). · Die Beschäftigten, die das Sabbatical in Anspruch nehmen möchten, haben Anspruch auf zwei unterschiedliche Berechnungen ihrer Bezüge während des Sabbaticals. · Des Weiteren enthält der Beschluss Regelungen jeweils zur Leistungsphase (§ 3), während der gearbeitet wird, und zur Freizeitphase bzw. Freistellungsphase (§ 4). · Regelungen bei Erkrankung während des Sabbaticals, sowie zu Zeiten des Mutterschutzes enthält der Beschluss ebenfalls. · Während der Leistungsphase wird ein Wertguthaben geführt – dies ist eine Vorschrift aus dem Sozialgesetzbuch. Dabei werden auch die Sozialbeiträge für das Wertguthaben berücksichtigt. · Die Ansprüche auf Erholungsurlaub formuliert § 4 der Regelung zum Sabbatical. · In § 5 regelt der Beschluss die sog. „Störfälle“: Was passiert bei Kündigung, Arbeitgeberwechsel oder im Todesfall? Wie kann die Vereinbarung angepasst oder beendet werden, wenn die persönlichen Verhältnisse sich verändern?
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