Aktuelles
Vergütungsordnung für OrganistenWegen der Umsetzung eines Urteils des Bundessozialgerichtes hat sich die KODA mit der Erarbeitung einer Vergütungsordnung für Organisten beschäftigt. Hinsichtlich der Ausbildung der Organisten wird unterschieden zwischen A-, B-, C- und D-Musikern, sowie Kirchenmusikern mit ausreichender Befähi-gung. Schulmusiker mit dem Fach Orgel werden entsprechend ihrer Qualifikation den Entgeltgruppen zugeordnet. Übersicht über die Entgeltgruppen:
Organisten, die durchschnittlich nicht mehr als 6 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten eine pauschalierte Vergütung. Für jeden liturgischen Dienst wird eine Diensteinheit berechnet. Vor- und Nachbereitung sind berücksichtigt. Pro Diensteinheit wird ein Vergütungssatz gezahlt, der sich nach dem Stundensatz eines vergleichbar Vollbeschäftigten errechnet und welcher sich durch Anrechnung der Vor- und Nachbereitungszeit und der Lage der Arbeitszeit um jeweils 25% erhöht. Die aktuellen Vergütungssätze werden im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht, so geschehen im Amtsblatt Nr. 5 vom 10. Mai 2010. Die Vergütungsordnung ist am 1. Oktober 2010 in Kraft getreten. |