Ordnung für Praxisbegleitung beschlossen

 

Im September 2021 wurde die Ordnung für Qualifizierungsmaßnahmen in Kraft gesetzt (s. KODA-EINBLICKE 2021-02). Nun wurde dazu ergänzend eine Ordnung für die Bereiche Supervision und Coaching beschlossen. Der Beschluss ist veröffentlicht im Kirchl. Amtsblatt Nr. 7 vom 15.06.2023, S. 131f.

Die Ordnung definiert in einer Präambel, worum es sich bei der Praxisbegleitung handelt. Danach wird der Geltungsbereich festgelegt – sie gilt für die Mitarbeitenden im Geltungsbereich der AVO Mainz. Für Lehrerinnen und Lehrer und die pastoralen Mitarbeitenden im schulischen Religionsunterricht sind außerdem die staatlichen Regelungen zur Lehrerfort- und Weiterbildung zu beachten. Im § 2 werden die Formen der Praxisbegleitung behandelt, in § 3 sind die Regelungen zur Vereinbarung der jeweiligen Maßnahme ausgeführt. Zum Schluss erfolgen in § 4 die Regelungen zu den Kosten und zur Freistellung für die Praxisbegleitung.

 

 
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